TP_03_2024

Um im Ernstfall vorbereitet zu sein Der Pflegestützpunkt für die Stadt Suhl ist bei Fragen zum Thema Pflege eine neue Anlaufstelle

Suhl (sei). Nach mehrjähriger Planung und Vorbereitung öff nete am 2. Januar im Neuen Rathaus in Suhl ein Pflegestütz punkt für die Bürger der Stadt seine Pforten.

Diese und viele andere Fragen stellen sich Menschen, wenn sie mit dem Thema Pflege in Kontakt kommen. Michael Pfeiffer kennt aus seiner Berufserfahrung all diese Fragen und möchte die in Suhl lebenden Menschen best möglich bei deren Beantwortung unterstützen. „Viele Menschen werden erst mit dem Thema konfrontiert, wenn der Akutfall eingetreten ist“, weiß Michael Pfeiffer. Er findet es deshalb ganz wichtig, sich auch präventiv beraten zu lassen, be vor es zum Ernstfall kommt. „Im Pflegedschungel ist es nicht im mer leicht, die für sich passenden Angebote und Unterstützungs möglichkeiten zu finden. Hier im Pflegestützpunkt können bereits im Vorfeld wesentliche Dinge be sprochen werden, um im Ernstfall vorbereitet zu sein.“ Das kostenlose Beratungsangebot umfasst:  Informationen zu den Leis tungen der Pflegeversicherung (SGB XI)

Der Pflegestützpunkt hat im Neuen Rathaus seinen Sitz. Foto: Norbert Seidel

Wohnraum anzupassen. Auch die Vermittlung an Selbsthilfegruppen kann für viele Menschen hilfreich sein“, sagt Michael Pfeiffer. Gut zu wissen Pflegestützpunkt Suhl Friedrich-König-Straße 42 98527 Suhl Telefon: 03681 742891 E-Mail: pflegestuetzpunkt@ stadtsuhl.de Persönliche Beratungen im Pflege stützpunkt finden nur nach vor heriger telefonischer Terminver einbarung statt. Wenn Beratungen im häuslichen Umfeld gewünscht werden, ist auch dies nach vorhe riger Absprache möglich.

„Mit Blick darauf möchte ich beson ders die pflegenden Angehörigen ermutigen, sich auch mit alltäg lichen Fragen der praktischen Pflege an den Pflegestützpunkt zu wenden. Durch meine lange Berufserfahrung kann ich ihnen praktische Tipps an die Hand geben, um zum Beispiel rücken schonend zu arbeiten oder den

 Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten – z. B. ambulante / teilstationäre / stationäre Pflege oder Entlastungs leistungen vor Ort  Informationen zu möglichen Sozialleistungen  Unterstützung bei der Organisa tion der häuslichen Pflege  Unterstützung und Vorberei tung bei der Beantragung eines Pflegegrades  Beratung zur barrierefreien Wohnraumanpassung, u.a.m. Im Jahr 2019, so geht aus einer Statistik der Stadt hervor, waren ca. 2.500 Personen in Suhl pflege bedürftig. Davon lebten gut die Hälfte im häuslichen Umfeld und wurden allein durch ihre Angehö rigen gepflegt.

Ansprechpartner Michael Pfeiffer. Foto: Stadt Suhl

Diese neue Anlaufstelle bietet rund um das Thema Pflege eine trägerneutrale, unabhängige und kostenfreie Beratung an. Hier er halten Pflegebedürftige, deren Angehörige, Pflegende sowie von Pflegebedürftigkeit bedrohte Men schen umfassende Informationen und Beratung zum Thema Pflege. Dass der Beratungsbedarf groß ist, zeigten schon die ersten zwei Mo nate, in denen viele Ratsuchende das neue Serviceangebot nutzten. Der Pflegestützpunkt Suhl ist ein gemeinsames Angebot der Stadt Suhl sowie der Kranken- und Pflegekassen in Thüringen. Als Ansprechpartner vor Ort fungiert Michael Pfeiffer. Er ist examinierter Altenpfleger, hat eine Weiter bildung zum Pflegediensteiter erfolgreich abgeschlossen und rund 20 Jahre im Bereich der Pflege gearbeitet, u.a. als Wohnbereichs leiter in einem Seniorenheim. In seiner jetzigen Funktion ist er angegliedert an das Sozial- und Gleichstellungsbüro der Stadt Suhl. Was tun, wenn ich oder Ange hörige pflegebedürftig werden? Wo erhalte ich finanzielle Unter stützung? Wie kann ich mir als Angehöri ger Entlastung schaffen, wenn ich die Pflege selbst überneh men möchte? Wer kann mich bei der Beantra gung eines Pflegegrades unter stützen?

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* Für rezeptpflichtige Arzneimittel, die der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen, sowie für Bücher gelten einheitliche Abgabepreise. ** Preisnachlässe beziehen sich auf den UVP (vom Hersteller angegebene unverbindliche Preisempfehlung) oder den AVP (AVP = Für den Fall der Abgabe zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse (KK) vom pharmazeutischen Unternehmer zum Zwecke der Abrechnung der Apotheken mit den KK gegenüber der Informationsstelle für Arzneispezialitäten GmbH (IFA) angegebener einheitlicher Produkt-Abgabepreis im Sinne des § 78 Abs. 3 S. 1, 2. HS AMG, der von der KK im Ausnahmefall der Erstattung abzüglich 5 % an die Apotheke ausgezahlt wird). Gültig vom 01.03. bis 31.03.2024 und solange der Vorrat reicht. Abgabe nur in haushaltsüblichen Mengen. Keine Haftung für Druckfehler. Abbildung ähnlich. AVPs und UVPs entsprechen dem aktuellen Stand bei Druckschluss.

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