Seniorenwegweiser Suhl 2026

3. Betreuungsverfügung

Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich abgefasst sowie mit Datum und Unterschrift versehen sein. Eine notarielle Beglau bigung oder eine öffentliche Beglaubigung ist nicht in jedem Fall erforderlich, empfiehlt sich aber, bei bestimmten Arten von Rechtsgeschäften. Eine ausführliche Beratung und Antworten auf offene Fragen findet man beim: • Suhler Betreuungsverein e.V., Würzburger Str. 3, 98529 Suhl, Telefon: 03681 45 88 840 • Stadtverwaltung Suhl - Betreuungsbehörde, Friedrich-Kö nig-Str. 42, Telefon: 03681 74 28 33 • Amtsgericht Suhl - Betreuungsgericht, Hölderlinstr. 1, Tele fon: 03681 73 44 72 • Notar und Rechtsanwalt - deren Tätigkeit ist kostenpflichtig

Mit der Betreuungsverfügung trifft der Verfügende vorsorg lich Regelungen für den Fall, dass für ihn eine Betreuung nö tig wird. In dieser Verfügung kann festgelegt werden, wer die Person für die Betreuung sein soll oder auch wer nicht. Ebenso welche Aufgabenkreise auf diese Person übertragen werden, wie die Lebensgestaltung während der Betreuung sein soll und vieles mehr. Die Betreuungsverfügung soll schriftlich ver fasst und handschriftlich unterzeichnet sein. Sie sollte so auf bewahrt sein, dass sie im Bedarfsfall auffindbar ist. Sie kann auch bei Gericht hinterlegt oder im Vorsorgeregister der Bun desnotarkammer registriert werden.

JOHANNISPARK

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