Seniorenwegweiser Suhl 2026
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Hinweise zur Schwerbehinderung: • Beantragung Schwerbehindertenausweis • Merkzeichen • Erwerb der Wertmarke • Nutzung von Bus und Bahn
Soll von der gesetzlichen Erbfolge abgewichen werden, muss ein Testament erstellt werden. Bei komplizierten Verhältnissen besteht die Möglichkeit, einen qualifizierten Rechtsanwalt bei der Erstellung des Testaments aufzusuchen. Dieser kann eben so wie der Notar das Testament bei Gericht hinterlegen und bei entsprechender Fachkenntnis steuerliche Hinweise geben. Ebenso besteht die Möglichkeit, ein öffentliches Testament beim Notar zu errichten. Dieser berät nicht in Steuersachen. Zweifel, ob ein Testament vorliegt oder ob es echt ist, können damit i.d.R. nicht aufkommen. Die Tätigkeiten von Anwalt und Notar sind kostenpflichtig. Auch ein eigenhändiges Testament ist möglich: • komplett handgeschrieben • Ort, Datum, Unterschrift mit Vor- und Zuname Es kann beim Nachlassgericht hinterlegt oder zu Hause aufbe wahrt werden. Ehegatten oder Lebenspartner (LPartG) können auch ein ge meinsames Testament erstellen, das für den Tod eines Ehegat ten gilt. Es reicht aus, wenn ein Ehegatte das Testament hand schriftlich niederschreibt und beide mit Ort, Datum, Vor- und Zunamen unterschreiben. Ratsam ist, einen Notar zu konsultieren Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine andere Person dazu be vollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für den Vollmacht geber Erklärungen abzugeben, zu denen der Vollmachtgeber selbst infolge des Verlusts der eigenen Handlungsfähigkeit nicht mehr in der Lage ist. Die Vorsorgevollmacht soll die An ordnung der Betreuung vermeiden. Es können eine oder meh rere Personen des Vertrauens benannt werden. 2. Vorsorgevollmacht
7. Soziales Entschädigungsrecht Soziale Entschädigung erhalten Personen, die einen gesund heitlichen Schaden erleiden und für dessen Folgen die Ge meinschaft einsteht. Anspruch auf Versorgung haben ins besondere Opfer von Gewalttaten, Impfgeschädigte oder Kriegsgeschädigte. Art und Umfang der Leistungen richten sich seit dem 1. Januar 2024 nach dem Vierzehnten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XIV). Die Voraussetzung für Leistungen nach dem SGB XIV ist ein schädigendes Ereignis (z. B. Raubüberfall), das zu einem ge sundheitlichen Schaden (z. B. Beinbruch) führt, oder gesund heitliche (Gehbehinderung) und/oder wirtschaftliche (z. B. Ein kommenseinbuße) Folgen verursacht.
Weitere Informationen gibt es unter: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Soziale- Entschaedigung/soziale-entschaedigung.html Rechtliche Vorsorge im Alter 1. Erbe und Testament
Entsprechend der gesetzlichen Erbfolge nach dem Bürgerli chen Gesetzbuch sind Erben: • der Ehegatte oder Lebenspartner (Lebenspartnerschaftsge setz - LPartG) des Erblassers • dessen Abkömmlinge (erster Ordnung) • dessen Eltern und deren Abkömmlinge (zweiter Ordnung) usw.
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