GWG Gotha_2023
Im Zuge der Wohngeldreform hat sich die Zahl der berechtigten Haushalte verdreifacht Man sollte keine Scheu vor der Wohngeld-Beantragung haben
Wo und wie läuft die Beantragung ab?
Am 1. Januar 2023 ist die Wohngeldre form in Kraft getreten. Durch das neue „Wohngeld Plus“ erweitert sich der Kreis der Berechtigten erheblich. Beim Wohngeld handelt es sich um ei nen staatlichen Zuschuss zu Wohnkosten für Mietwohnungen oder auch Wohnei gentum. Es werden Haushalte mit klei nem Einkommen unterstützt, um so ein angemessenes Wohnen sicherzustellen. Anspruch auf Wohngeld hat jeder, der zur Miete wohnt und dessen monatli ches Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Die Anhebung der Einkommensgrenze im Zuge der Wohngeldreform hat unter anderem dazu geführt, dass sich die An zahl der wohngeldberechtigten Haushal te verdreifacht hat. In der Hauptsache zählen hierzu viele Rentnerinnen und Rentner, erwerbstäti ge Familien sowie Alleinerziehende und Paare mit niedrigem Einkommen bzw. aus dem Niedriglohnbereich. Auch die Höhe des Wohngeldes wurde deutlich angehoben und eine dauerhaf te Heizkostenkomponente sowie eine Klimakomponente wurden eingeführt. Das Wohngeld für bisherige Wohngeld haushalte hat sich im Schnitt verdoppelt.
Informationen erhalten Sie bei der Wohngeldstelle des Landratsamtes Gotha sowie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadt entwicklung und Bauwesen. Für die Beantragung von Wohngeld benötigen Sie den Wohngeldantrag, den Nachweis über Wohnkosten (in der Geschäftsstelle der Genossenschaft an fordern), einen Einkommensnachweis (Lohnabrechnung, Rentenbescheid etc.) und je nach Lebenssituation weitere Nachweise.
Auch Sie können „Wohngeld-Plus“ beantragen. Es ist Ihr gutes Recht!
Wohngeldformular zum Download
Fotos: GWG
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