GWG Gotha_2023

Verhaltenshinweise der Polizei im Falle eines „Enkeltricks“

 Seien Sie misstrauisch, wenn sich ein Anrufer am Telefon nicht selbst mit Na men meldet. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie den Anrufer dazu auf, seinen Namen selbst zu nennen.  Seien Sie misstrauisch, wenn sich Per sonen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche nicht erkennen.  Erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte oder Bekann te wissen kann.  Rufen Sie die jeweilige „echte“ Person unter der Ihnen lange bekannten Num mer an und lassen Sie sich den Sachver halt als richtig oder falsch bestätigen.  Geben Sie keine Details zu Ihren fa miliären und finanziellen Verhältnissen preis.  Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen, wie Schmuck, an unbe kannte Personen.  Kommt Ihnen ein Anruf von Beginn an verdächtig vor, legen Sie einfach auf.  In jedem Falle sollten Sie aber unver züglich Familienangehörige oder andere Ihnen nahestehende Personen sowie die Polizei unter der Nummer 110 über den Sachverhalt informieren.

Symbolbilder zu den beschriebenen Betrugsmaschen. Quelle der Fotos: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

 Rufen Sie im Zweifel die entsprechen de Behörde an. Suchen Sie deren Tele fonnummer selbst heraus.  Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung ange kündigt worden sind.  Machen Sie grundsätzlich keine „Haustürgeschäfte“. Weitere Informationen enthält die Bro schüre „Sicher Leben. Ratgeber für Äl tere und Junggebliebene“. Diese ist kostenlos bei den Polizeili chen Beratungsstellen erhältlich oder herunterzuladen unter: www.polizei-beratung.de/medienan gebot/thema/betrug/

„Betrug an der Haustür“ ist eine wei tere Methode, um insbesondere älteren Menschen überteuerte Leistungen oder Produkte zu verkaufen. Die Täter treten in ganz unterschiedlichen Rollen auf: Mal geben sie sich als seriös gekleideter Geschäftsmann, ein anderes Mal werden sie als Handwerker in Arbeitskleidung, als Hilfsbedürftiger oder sogar als angeb liche Amtsperson vorstellig. Auch hier gilt:  Schauen Sie sich Besucher vor dem Öffnen der Tür durch den Spion oder durchs Fenster genau an.  Öffnen Sie die Tür nur bei vorgeleg tem Sperrriegel.  Wehren Sie sich energisch gegen zu dringliche Besucher, sprechen Sie sie laut an oder rufen um Hilfe.  Verlangen Sie von Amtspersonen grundsätzlich den Dienstausweis und prüfen Sie ihn sorgfältig.

Quelle des Textes: www.polizei-beratung.de

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